Entscheidungsstichwort (Thema)

Auflösende Bedingung für ein Wohnungsrecht

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Wohnungsrecht kann unter der auflösenden Bedingung begründet werden, daß "der Berechtigte das Anwesen nicht nur vorübergehend verläßt".

 

Orientierungssatz

Zitierung: So auch BayObLG München, 1964-03-13, Allg Reg 7/64, BayObLGZ 1964, 109.

 

Normenkette

BGB § 158 Abs. 2, § 1093

 

Verfahrensgang

LG München I (Entscheidung vom 26.03.1997; Aktenzeichen 1 T 3409/97)

AG München

 

Fundstellen

Haufe-Index 541859

NJW-RR 1998, 85

BayObLGZ 1997, 246

NZM 1998, 42

ZMR 1998, 88

WuM 1998, 34

OLG-Rspr 1998, 4

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