Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungseigentum: Zustimmungspflichtige Umrüstung einer Dachantennen- in eine Breitbandkabelanlage
Leitsatz (redaktionell)
Ein Wohnungseigentümer muß einen Mehrheitsbeschluß nicht hinnehmen, nach dem alle Wohnungen der Wohnanlage in die Breitbandverteileranlage für einen bereits vorhandenen Kabelanschluß eingebunden werden sollen und die vorhandene, einwandfrei arbeitende Dachantennenanlage abzubauen ist.
Normenkette
WoEigG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
LG München II (Entscheidung vom 15.01.1998; Aktenzeichen 6 T 6709/97) |
AG Dachau (Entscheidung vom 20.10.1997; Aktenzeichen 4 UR II 28/97) |
Fundstellen
Haufe-Index 538258 |
BayObLGR 1999, 2 |
NZM 1999, 264 |
ZAP 1998, 1263 |
ZMR 1999, 55 |
ZfIR 1999, 198 |
WuM 1999, 57 |
IPuR 1999, 41 |
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