Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Zustimmungspflichtige Umrüstung einer Dachantennen- in eine Breitbandkabelanlage

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Wohnungseigentümer muß einen Mehrheitsbeschluß nicht hinnehmen, nach dem alle Wohnungen der Wohnanlage in die Breitbandverteileranlage für einen bereits vorhandenen Kabelanschluß eingebunden werden sollen und die vorhandene, einwandfrei arbeitende Dachantennenanlage abzubauen ist.

 

Normenkette

WoEigG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

LG München II (Entscheidung vom 15.01.1998; Aktenzeichen 6 T 6709/97)

AG Dachau (Entscheidung vom 20.10.1997; Aktenzeichen 4 UR II 28/97)

 

Fundstellen

Haufe-Index 538258

BayObLGR 1999, 2

NZM 1999, 264

ZAP 1998, 1263

ZMR 1999, 55

ZfIR 1999, 198

WuM 1999, 57

IPuR 1999, 41

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