Entscheidungsstichwort (Thema)

Zusammentreffen mit Unfallhinterbliebenenrente. Anwendung von § 93 Abs 5 SGB 6

 

Orientierungssatz

Sowohl der Wortlaut und die Gesetzessystematik des § 93 SGB 6 als auch der Wille des Gesetzgebers laut der amtlichen Begründung des Gesetzentwurfs sprechen für die Auslegung des Begriffes "Rentenbeginn" im Falle des Zusammentreffens von Hinterbliebenenrenten dahingehend, daß maßgebender Zeitpunkt nicht der stets nach dem Arbeitsunfall liegende Beginn der Hinterbliebenenrente, sondern der der Versichertenrente ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1670966

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge