Entscheidungsstichwort (Thema)

KVdR. beitragspflichtige Einnahmen. Versorgungsbezüge. berufsständische Versorgungseinrichtung. Berufsunfähigkeitsrente

 

Leitsatz (amtlich)

Die satzungsgemäß gezahlte "Berufsunfähigkeitsrente" eines privatrechtlichen, kleinen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der nur bestimmten Berufsangehörigen offen steht, gilt als Versorgungsbezug iS von § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5. Daran ändert die Konkurrenzsituation zu Lebensversicherungsunternehmen nichts.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 30.03.1995; Aktenzeichen 12 RK 40/94)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1667760

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