Entscheidungsstichwort (Thema)
KVdR. beitragspflichtige Einnahmen. Versorgungsbezüge. berufsständische Versorgungseinrichtung. Berufsunfähigkeitsrente
Leitsatz (amtlich)
Die satzungsgemäß gezahlte "Berufsunfähigkeitsrente" eines privatrechtlichen, kleinen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, der nur bestimmten Berufsangehörigen offen steht, gilt als Versorgungsbezug iS von § 229 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 5. Daran ändert die Konkurrenzsituation zu Lebensversicherungsunternehmen nichts.
Nachgehend
Fundstellen
Dokument-Index HI1667760 |
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