Leitsatz (amtlich)

Der Antrag auf Schlechtwettergeld ist nur dann rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb der Ausschlußfrist beim zuständigen Arbeitsamt eingegangen ist. Der Nachweis, daß der den Antrag enthaltende Brief rechtzeitig in den Briefkasten geworfen worden ist, genügt

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 23.06.1976; Aktenzeichen 12/7 RAr 80/74)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1648268

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