Leitsatz (amtlich)

Die Frage, ob die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nur bei Zahlung einer Abfindung zulässig sei, überschreitet die Grenzen der im Rahmen einer Arbeitsbescheinigung (§ 133 AFG) zu beantwortenden Fragen. Ihre Nichtbeantwortung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz nach § 145 Nr 1 AFG (Weiterführung von LSG München vom 10.5.1984 - L 9 Al 100/83 = NZA 1985, 71; BSG vom 11.1.1989 - 7 RAr 88/87 = BSGE 64, 233 = SozR 4100 § 145 Nr 4).

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 16.10.1991; Aktenzeichen 11 RAr 119/90)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1665798

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