Leitsatz (amtlich)

1. Die Mitteilung der Amtsenthebung eines Organmitgliedes nach SVwG § 6 Abs 4 S 3 und Abs 6 S 2 Fassung: 1967-08-23 (heute SGB 4 § 59 Abs 3 S 1) bedarf nicht der für Willenserklärungen des Vorstandes vorgeschriebenen Form; es genügt die Zustellung eines vom Vorstandsvorsitzenden unterzeichneten Inhaltsprotokolls über den die Amtsenthebung anordnenden Vorstandsbeschluß.

2. Ein Vorstandsmitglied einer Ersatzkasse, das bei einem erheblichen Teil der Mitgliedschaft Zweifel an der wirtschaftlichen Lebens- und Leistungsfähigkeit der Ersatzkasse weckt, begeht einen "groben Verstoß" gegen seine Amtspflichten iS der vorgenannten Vorschriften.

 

Nachgehend

BSG (Urteil vom 29.06.1979; Aktenzeichen 8b RK 4/79)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1655773

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