Kurzbeschreibung

Es gibt zahlreiche Förderprogramme für Baumaßnahmen, insbesondere solche der energetischen Modernisierung. Vom Verwalter kann nicht verlangt werden, diese alle zu kennen und konkret beraten zu können. Es sollte daher stets für die Hinzuziehung eines Fördermittelberaters gesorgt werden.

Fördermittelberatung

Für Baumaßnahmen, insbesondere solche einer energetischen Modernisierung des Gemeinschaftseigentums, existieren mannigfaltige Förderprogramme. Vom Verwalter wird man hier nicht verlangen können, dass er die für die konkrete Maßnahme infrage kommende günstigste Fördermöglichkeit selbst ermittelt. Dies dürfte auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen Haftungsrisiken kaum zumutbar sein. In der Rechtsprechung ist im Übrigen umstritten, ob eine Fördermittelberatung durch den Verwalter nicht sogar einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt. Dieser Auffassung ist jedenfalls das AG Oberhausen[1], anderer Auffassung ist das LG Mönchengladbach.[2] Mit Blick auf die Regelung in § 5 Abs. 2 Nr. 2 RDG dürfte der Verwalter zweifellos nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, wenn er über Fördermöglichkeiten aufklärt.

Wegen des existierenden "Fördermittel-Dschungels" sollte der Verwalter aber ohnehin keine Fördermittelberatung leisten, da hier unkalkulierbare Haftungsrisiken drohen. Der Verwalter sollte vielmehr auf eine Beschlussfassung, gerichtet auf eine Fördermittelberatung durch sachverständige Dritte hinwirken.

[1] AG Oberhausen, Urteil v. 7.5.2013, 34 C 79/12, ZWE 2013 S. 463.
[2] LG Mönchengladbach, Beschluss v. 29.9.2006, 5 T 51/06, ZMR 2007 S. 402.

Beauftragung eines Fördermittelberaters

TOP XX: Dämmung der Fassade, hier: Beauftragung eines Fördermittelberaters

Im Hinblick auf die geplante Fassadendämmung wird der Verwalter ermächtigt, namens, im Auftrag und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft einen Fördermittelberater zu konsultieren, um etwa zur Verfügung stehende Fördermittel beantragen zu können. Die Kosten für die Fördermittelberatung dürfen 750 EUR nicht überschreiten. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über die laufenden Hausgelder. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel nach Miteigentumsanteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: _____

Nein-Stimmen: _____

Enthaltungen: _____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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