Entscheidungsstichwort (Thema)

Beköstigungszulage für an Bord beschäftigte Besatzungsmitglieder

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Für arbeitsfreie Samstage steht dem Besatzungsmitglied eines Schiffes im Heimathafen keine Beköstigungszulage nach Nr 11 Abs 1 Unterabs 1 SR 2e II BAT zu.

2. Für die Dauer von Werftliegezeiten außerhalb des Heimathafens des Schiffes erhält das Besatzungsmitglied, das am Ort der Werft seine Wohnung hat, für arbeitsfreie Samstage keine Beköstigungszulage und für Arbeitstage, an denen es nach Dienstschluß in seine Wohnung zurückkehrt, nur die nicht erhöhte Beköstigungszulage von täglich 4,40 DM (Nr 11 Abs 1 Unterabs 2 SR 2e II BAT).

 

Normenkette

BAT Anlage SR

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 23.03.1983; Aktenzeichen 7 Sa 139/82)

ArbG Wilhelmshaven (Entscheidung vom 16.09.1982; Aktenzeichen 1 Ca 332/82)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441206

RdA 1986, 134

RdA 1986, 268

AP § 42 BAT (LT1-2), Nr 8

RiA 1986, 159-159 (LT1)

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