Entscheidungsstichwort (Thema)
Beköstigungszulage für an Bord beschäftigte Besatzungsmitglieder
Leitsatz (redaktionell)
1. Für arbeitsfreie Samstage steht dem Besatzungsmitglied eines Schiffes im Heimathafen keine Beköstigungszulage nach Nr 11 Abs 1 Unterabs 1 SR 2e II BAT zu.
2. Für die Dauer von Werftliegezeiten außerhalb des Heimathafens des Schiffes erhält das Besatzungsmitglied, das am Ort der Werft seine Wohnung hat, für arbeitsfreie Samstage keine Beköstigungszulage und für Arbeitstage, an denen es nach Dienstschluß in seine Wohnung zurückkehrt, nur die nicht erhöhte Beköstigungszulage von täglich 4,40 DM (Nr 11 Abs 1 Unterabs 2 SR 2e II BAT).
Normenkette
BAT Anlage SR
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 23.03.1983; Aktenzeichen 7 Sa 139/82) |
ArbG Wilhelmshaven (Entscheidung vom 16.09.1982; Aktenzeichen 1 Ca 332/82) |
Fundstellen
Haufe-Index 441206 |
RdA 1986, 134 |
RdA 1986, 268 |
AP § 42 BAT (LT1-2), Nr 8 |
RiA 1986, 159-159 (LT1) |
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