Entscheidungsstichwort (Thema)
Anrechnung von Berufsjahren im Einzelhandel-Buchhandel
Leitsatz (redaktionell)
1. Der Verkaufsbuchhandel gehört nach der Auffassung des Wirtschaftslebens und im Sinne der Tarifverträge für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen zum Einzelhandel.
2. Das sogenannte Ablösungsprinzip, wonach neues Recht altes ersetzt, gilt auch für das Recht der Tarifverträge. Abweichungen von diesem Grundsatz sind möglich, bedürfen jedoch besonderer Bestimmtheit und Deutlichkeit.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 03.02.1983; Aktenzeichen 9 Sa 951/82) |
ArbG Detmold (Entscheidung vom 26.05.1982; Aktenzeichen 1 Ca 1625/81) |
Fundstellen
Haufe-Index 438940 |
AP § 1 TVG, Nr 9 |
AR-Blattei, ES 880.2 Nr 17 (LT1-2) |
AR-Blattei, Handelsgewerbe II Entsch 17 (LT1-2) |
EzA § 4 TVG Einzelhandel, Nr 4 |
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