Leitsatz (redaktionell)

Erhält ein Arbeitnehmer eine Gratifikation, die ein zweifaches Monatsgehalt nicht erreicht, so kann er durch eine Rückzahlungsklausel jedenfalls dann nicht über den 30. Juni des folgenden Jahres hinaus an den Betrieb gebunden werden, wenn er bis dahin mehrere Kündigungsmöglichkeiten hatte.

 

Verfahrensgang

LAG Bremen (Entscheidung vom 21.04.1977; Aktenzeichen 3 Sa 314/76)

 

Nachgehend

BVerfG (Entscheidung vom 11.07.1979; Aktenzeichen 1 BvR 399/79)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440428

BB 1979, 1350-1352 (OT1)

DB 1979, 898-899 (LT1)

ARST 1979, 100-101 (LT1)

AP § 611 BGB Gratifikation (LT1), Nr 99

EzA § 611 BGB, Gratifikation, Prämie Nr 61 (LT1)

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