Entscheidungsstichwort (Thema)

Feiertagslohn bei dienstplanmäßiger Freistellung

 

Leitsatz (redaktionell)

Wird in einem Betrieb an Wochenfeiertagen nur eingeschränkt gearbeitet, so hängt der Anspruch auf Feiertagsvergütung davon ab, welche Arbeitnehmer wegen dieser feiertagsbedingten Maßnahme befreit waren. Eine dienstplanmäßige Freistellung schließt den Anspruch auf Feiertagsvergütung aus. Sie ist aber nur dann anzunehmen, wenn sich die Arbeitsbefreiung aus einem Schema ergibt, das von der Feiertagsruhe an bestimmten Tagen unabhängig ist.

 

Verfahrensgang

LAG Berlin (Entscheidung vom 05.02.1981; Aktenzeichen 4 Sa 94/80)

ArbG Berlin (Entscheidung vom 15.10.1980; Aktenzeichen 33 Ca 9/80)

 

Fundstellen

BAGE 44, 160-164 (LT1)

BAGE, 160

DB 1984, 1251-1251 (LT1)

ARST 1984, 85-86 (LT1)

JR 1985, 352

AP § 1 FeiertagslohnzahlungsG (LT1), Nr 41

AR-Blattei, ES 710 Nr 47 (LT1)

AR-Blattei, Feiertage Entsch 47 (LT1)

EzA § 1 FeiertagslohnzahlungsG, Nr 26 (LT1)

EzBAT § 15 BAT Feiertagsarbeit, Nr 4 (LT1)

MDR 1984, 611-611 (LT1)

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