Leitsatz (redaktionell)

Kurze Warnstreiks zur Unterstützung von Tarifvertragsverhandlungen nach Ablauf der Friedenspflicht sind zulässig, wenn sie von der Gewerkschaft getragen sind.

 

Normenkette

BGB § 626; GG Art. 9 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 437382

BAGE 28, 295-302 (LT1)

BAGE, 295

DB 1977, 824-825 (ST1)

NJW 1977, 1079

AP, Arbeitskampf

EzA, Arbeitskampf Nr 19

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