Leitsatz (redaktionell)

Die Berufung auf die Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Arbeitnehmer trotz schriftlichen Hinweises des Arbeitgebers auf eine Rückzahlungsklausel auf Kosten des Arbeitgebers an einer zusätzlichen Ausbildung teilnimmt, gleichwohl aber nach Durchführung der Ausbildung auf Grund eigener außerordentlicher und nicht gerechtfertigter Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

 

Normenkette

BAT Anlage SR; TVG § 4; BGB §§ 242, 812, 126; BAT § 4 Abs. 2

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 29.07.1971; Aktenzeichen 2 Sa 584/70)

 

Fundstellen

Haufe-Index 440171

BB 1972, 918

DB 1972, 1492

AuB 1983, 346-346 (T)

EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten, Nr 11 (LT1)

AP § 4 TVG, Nr 11

AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis IV Entsch 18

AR-Blattei, ES 220.4 Nr 18

ArbuR 1972, 218

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