Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Arbeitnehmer darf während des Arbeitsverhältnisses seinen Weggang von seinem bisherigen Arbeitgeber und den Übertritt zu einem im Aufbau befindlichen Konkurrenzunternehmen vorbereiten. Nicht jedoch ist ihm erlaubt, während seines Arbeitsverhältnisses einem vertragsbrüchig gewordenen Arbeitskameraden bei einer konkurrierenden Tätigkeit des in Aussicht genommenen neuen Arbeitgebers zu helfen.
2. Die kurze Verjährungsvorschrift von drei Monaten in HGB § 61 Abs 2 gilt nicht für technische Arbeitnehmer.
Verfahrensgang
LAG Hamm (Entscheidung vom 20.11.1973; Aktenzeichen 3 Sa 623/73) |
Fundstellen
Haufe-Index 438753 |
DB 1975, 1705 (LT1-2) |
ARST 1976, 28 (LT1-2) |
JR 1978, 58 |
WM IV 1975, 1064-1066 (LT1-2) |
AP § 60 HGB (LT1-2), Nr 8 |
EzA § 60 HGB, Nr 8 |
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