Leitsatz (redaktionell)

Fehlt die nach BerSchulG BY Art 26 Abs 1 S 2 vom 1972-06-15 erforderliche schulaufsichtliche Genehmigung zur Einstellung von Lehrern, so führt dieser Mangel nicht zur Nichtigkeit des gleichwohl mit dem Schulträger angeschlossenen Arbeitsvertrages; er begründet lediglich ein Beschäftigungsverbot.

 

Verfahrensgang

LAG Nürnberg (Entscheidung vom 29.03.1978; Aktenzeichen 3 Sa 627/77)

 

Fundstellen

Haufe-Index 441358

BlStSozArbR 1981, 5 (LT1)

AP Nr 18 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten (LT1)

AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis V Entsch 3 (LT1)

AR-Blattei, ES 220.5 Nr 3 (LT1)

EzA § 134 BGB, Nr 11 (LT1)

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