Leitsatz (redaktionell)
1. Eine übertarifliche Zulage kann im Falle einer Tariflohnerhöhung auch dann angerechnet werden, wenn lange Zeit die übertarifliche Zulage zusätzlich zum Tariflohn gewährt wurde und eine Verrechnung nicht vorgenommen worden ist.
2. Die Rechtsprechung zur vorbehaltlosen Gewährung einer Weihnachtsgratifikation kann nicht auf die Gewährung einer übertariflichen Zulage ohne Vorbehalt angewendet werden.
3. Eine Leistungszulage kann im Zweifel nicht auf eine Tariflohnerhöhung angerechnet werden.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 05.04.1978; Aktenzeichen 11a Sa 96/78) |
Fundstellen
BB 1980, 1583-1585 (LT1-2) |
DB 1980, 2243-2244 (LT1-3) |
NJW 1981, 1006 |
AuB 1982, 88-89 (T) |
ARST 1980, 187-187 (LT1,3) |
BlStSozArbR 1981, 55-5 (T) |
AP § 4 TVG, Nr 13 |
AR-Blattei, ES 1540 Nr 12 (LT1-3) |
AR-Blattei, Tariflohnerhöhung Entsch 12 (LT1-3) |
EzA § 4 TVG Tariflohnerhöhung, Nr 5 (LT1-3) |
PERSONAL 1981, 219-220 (T) |
SozArb 1981, 545-545 (T) |
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