Leitsatz (redaktionell)

Veranstaltet der Arbeitgeber Wettbewerbe, durch die Arbeitnehmer zu einer bestimmten Leistung motiviert werden sollen und werden den Gewinnern solcher Wettbewerbe geldwerte Vorteile gewährt - hier Reisen in die USA -, so sind solche Wettbewerbe Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach BetrVG § 87 Abs 1 Nr 10 unter den bei freiwilligen Leistungen geltenden Einschränkungen.

Die Mitbestimmungspflichtigkeit solcher Wettbewerbe entfällt nicht deswegen, weil den Gewinnern anläßlich der Reise auch ein auf ihre Tätigkeit bezogenes Informationsprogramm geboten wird.

 

Fundstellen

Haufe-Index 436963

BB 1982, 1300-1301 (LT1)

DB 1982, 1519-1520 (LT1)

BlStSozArbR 1982, 312-312 (T)

SAE 1983, 50-52 (LT1)

AP § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung (LT1), Nr 10

EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Nr 4 (LT1)

VersR 1983, 164-166 (LT1)

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