Entscheidungsstichwort (Thema)

Versetzungsbegriff des BetrVG

 

Orientierungssatz

Unter einer Versetzung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne ist nicht nur der Wechsel des Arbeitnehmers aus einer in sich geschlossenen Betriebseinheit in eine andere zu verstehen, sondern auch die Zuweisung einer anderen Arbeitsaufgabe.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI437326

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