Leitsatz (redaktionell)

Nimmt der Arbeitgeber an einer Betriebsversammlung in seinem Betrieb teil, so kann er vom Leiter der Betriebsversammlung verlangen, daß dem von ihm hinzugezogenen Beauftragten seiner Arbeitgebervereinigung zu bestimmten Einzelthemen an seiner Stelle und für ihn das Wort erteilt wird.

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 14.01.1975; Aktenzeichen 5 TaBV 47/74)

 

Fundstellen

BB 1978, 1519-1520 (LT1)

DB 1978, 2032-2033 (LT1)

BetrR 1978, 572-573 (LT1)

ARST 1978, 180-181 (LT1)

AP § 43 BetrVG 1972 (LT1), Nr 3

AR-Blattei, Betriebsverfassung XI Entsch 15 (LT1)

AR-Blattei, ES 530.11 Nr 15 (LT1)

EzA § 46 BetrVG 1972, Nr 2 (LT1)

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