Leitsatz (redaktionell)

1. Die Auswahl unter den Stellenbewerbern ist Sache des Arbeitgebers. Aus BetrVG § 99 Abs 1 ergibt sich kein Recht des Betriebsrats, an den Einstellungsgesprächen des Arbeitgebers mit den Stellenbewerbern teilzunehmen.

2. Der Betriebsrat hat auch dann keinen gesetzlichen Anspruch darauf, durch ein von ihm bestimmtes Betriebsratsmitglied an der Anwerbeaktion im Ausland teilzunehmen, wenn der Arbeitgeber seinerseits einen Vertreter dorthin entsendet.

3. Zum Umfang der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach BetrVG § 99 Abs 1 bei der Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern, die aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen im Ausland vermittelt werden.

 

Orientierungssatz

Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der portugiesischen Republik über die Vermittlung von portugiesischen Arbeitnehmern nach Deutschland vom 1964-03-17 (BAnz 1964, Nr 104).

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 08.10.1974; Aktenzeichen 4 TaBV 74/74)

 

Fundstellen

Haufe-Index 437098

DB 1978, 2320-2322 (LT1-3)

BetrR 1978, 567-568 (LT1-2)

ARST 1979, 22-23 (LT1-3)

SAE 1979, 269-275 (LT1-3)

AP § 99 BetrVG 1972 (LT1-3), Nr 7

AR-Blattei, ES 640 Nr 4 (LT1-3)

AR-Blattei, Einstellung Entsch 4 (LT1-3)

EzA § 99 BetrVG 1972, Nr 22 (LT1-3)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge