Rz. 140

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es für gezahlte Dividenden ein Anrechnungsverfahren, bei dem die von einer in Australien ansässigen Kapitalgesellschaft gezahlte Einkommensteuer zu 100 % auf die Einkommensteuerschuld des Dividendenempfängers angerechnet werden kann.[161] Gewinnausschüttungen aus derart versteuerten Dividenden heißen nach den gestempelten Formularen "frankierte" (franked) Dividenden.[162]

 

Rz. 141

Inwieweit eine proprietary company oder auch jede andere Kapitalgesellschaft eine Dividende frankieren kann, ist von dem Saldo ihres franking account zum jeweiligen Zeitpunkt abhängig. Der franking account stellt eine Akkumulation der Gewinnbeträge dar, die mit dem vollen Körperschaftsteuersatz von 30 % entweder direkt durch Zahlung der Steuer oder indirekt durch frankierte Dividenden versteuert worden sind, die die Gesellschaft ihrerseits von anderen australischen Kapitalgesellschaften erhalten hat.[163]

 

Rz. 142

Im Ergebnis ermöglicht das Anrechnungssystem in Australien ansässigen Anteilseignern, frankierte Dividenden direkt oder zumindest im Ergebnis steuerfrei ausgeschüttet zu erhalten.[164] Beträgt der Spitzensteuersatz des Anteilseigners mehr als 30 %, so ist auf den Dividendenbetrag eine zusätzliche Steuer zu entrichten; bei einem Steuersatz von 45 % ist eine zusätzliche Steuer von 15 % hinzuzurechnen. Liegt der individuelle Steuersatz hingegen unter 30 %, ist der Steuerzahler berechtigt, seinen insoweit überschießenden franking credit gegen Einkommen aus anderen Einkommensarten abzusetzen. Einkommensteuergutschriften werden jedoch nicht in bar ausgezahlt und können nicht für vorangegangene bzw. zukünftige Steuerjahre angerechnet werden. Einzelpersonen und bestimmte Rentenfonds erhalten den überschießenden Kredit jedoch zurückerstattet.

 

Weitere Informationen und Materialien, wie z.B. Muster, Formulare, amtliche Texte und Internetadressen, befinden sich im Downloadbereich.

[161] Vgl. Fritzemeyer/Strohmaier, IWB 2005, F 9, Gruppe 2, S. 206; vgl. auch https://www.ato.gov.au/Business/International-tax-for-businesses/In-detail/Australian-income-of-foreign-residents/PAYG-withholding-from-interest,-dividends-and-royalties-paid-to-non-residents/.
[162] Vgl. Fritzemeyer/Strohmaier, IWB 2005, F 9, Gruppe 2, S. 206; vgl. auch https://www.ato.gov.au/Business/Imputation/In-detail/Refunding-franking-credits/Refunding-franking-credits-individuals/.
[163] Vgl. Fritzemeyer/Strohmaier, IWB 2005, F 9, Gruppe 2, S. 206; vgl. auch https://www.ato.gov.au/ Business/Imputation/In-detail/Simplified-imputation-the-franking-account/.
[164] Vgl. Fritzemeyer/Strohmaier, IWB 2005, F 9, Gruppe 2, S. 206; vgl. auch https://www.ato.gov.au/ Business/Imputation/In-detail/Refunding-franking-credits/Refunding-franking-credits-individuals/.

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