Leitsatz (redaktionell)
Dem Arbeitgeber steht gegenüber dem Anspruch des Arbeitnehmers auf Herausgabe der Arbeitspapiere keinerlei Rückbehaltungsrecht zu. Dies ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, der über die im Gesetz geregelten Fälle hinaus gilt.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 444231 |
ArbuR 1981, 187 (L1) |
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