Entscheidungsstichwort (Thema)

Diskriminierung einer Hochschullektorin?

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg wird folgendes Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Ist ein nationales Gesetz eines Mitgliedstaates, das für die Tätigkeit von Fremdsprachenlektoren eine Sonderregelung hinsichtlich der Vertragsdauer aufstellt, die begrenzt ist (§§ 57b Abs 3, 57c Abs 2 des Hochschulrahmengesetzes - HRG - iVm Art 27 Abs 3 des Bayerischen Hochschullehrergesetzes), während für sonstige Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§ 56 HRG) eine derartige Begrenzung der Vertragsdauer nicht vorgeschrieben ist, mit Art 48 Abs 2 EWG-Vertrag vereinbar?

2. Ist eine solche Vereinbarkeit jedenfalls dann gegeben, wenn eine derartige gesetzliche Begrenzung auf besondere sachliche Gründe, insbesondere die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts, gestützt wird?

 

Orientierungssatz

Siehe auch das hierzu ergangene Urteil des EuGH vom 20.10.1993 C-272/92.

 

Normenkette

HRG § 56; EWGVtr Art. 48 Abs. 2; HRG § 57b Abs. 3, § 57c Abs. 2; HSchulG BY Art. 27 Abs. 3

 

Nachgehend

EuGH (Urteil vom 20.10.1993; Aktenzeichen C-272/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444502

Bibliothek, BAG (LT1-2)

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