Leitsatz (redaktionell)
Die Kündigung einer Raumpflegerin wegen Übertragung von Bodenreinigungsarbeiten auf ein privates Reinigungsunternehmen kann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein.
Normenkette
BGB § 620; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1
Fundstellen
Haufe-Index 443159 |
BB 1977, 144 (LT1) |
DB 1977, 452 (LT1) |
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