Leitsatz (redaktionell)

Die Kündigung einer Raumpflegerin wegen Übertragung von Bodenreinigungsarbeiten auf ein privates Reinigungsunternehmen kann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt sein.

 

Normenkette

BGB § 620; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 443159

BB 1977, 144 (LT1)

DB 1977, 452 (LT1)

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