Entscheidungsstichwort (Thema)
Umsetzung eines Betriebsratsmitglieds bei Schließung einer Betriebsabteilung
Orientierungssatz
1. Die Kündigung eines (uU sozial härter betroffenen) Arbeitnehmers zwecks Freimachung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes ist möglich, da sonst die in § 15 Abs 5 KSchG genannte Umsetzungsverpflichtung überflüssig wäre.
2. Berufung wurde beim LArbG Mainz - 9 (5) Sa 41/86 - eingelegt und durch außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen.
Normenkette
BGB § 620 Abs. 2; KSchG § 15 Abs. 1 Fassung 1969-08-25, Abs. 5 Fassung 1969-08-25
Fundstellen
Haufe-Index 444992 |
DB 1986, 754-754 (T) |
AuB 1986, 367-367 (T) |
ARST 1986, 78-78 (L1) |
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