Entscheidungsstichwort (Thema)

Aufhebungsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

 

Orientierungssatz

1. Ein Auflösungsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin ist sittenwidrig, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin nicht auf den Verlust des Kündigungsschutzes hinweist oder ihr eine Überlegungsfrist einräumt.

2. Berufung ist unter dem Aktenzeichen 8 Sa 101/94 beim LArbG Hamburg eingelegt.

 

Normenkette

BGB §§ 305, 138 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 442181

RzK, I 9i Nr 33 (S1)

ArbuR 1995, 29 (S1)

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