Entscheidungsstichwort (Thema)

Erstattung von Vorstellungskosten

 

Orientierungssatz

Bei Vorstellungsgesprächen sind Flugkosten in der Regel nur dann zu erstatten, wenn der Arbeitgeber die Übernahme zugesagt hat.

 

Normenkette

BGB § 670

 

Fundstellen

Haufe-Index 442183

NZA 1995, 428

NZA 1995, 428 (S1)

Bibliothek, BAG (T)

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