Entscheidungsstichwort (Thema)

Frauendiskriminierung bei Übergangsgeld

 

Leitsatz (redaktionell)

Dem Europäischen Gerichtshof werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung gemäß Art 177 Satz 1 Buchst a und b EWG- Vertrag vorgelegt:

1. Liegt ein Verstoß gegen Art 119 EWG-Vertrag von 1957 in der Form der "mittelbaren Diskriminierung von Frauen" vor, wenn

ein Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland

ein Übergangsgeld in Höhe von bis zu vier Monatsgehältern, dessen historische Grundlage im Beamtenrecht liegt, bei unverschuldetem Ausscheiden aus dem Angestelltenverhältnis (insbesondere bei Erreichen der Altersgrenze, entsprechender Pensionierung, Arbeitsunfähigkeit oder wesentlicher Herabsetzung der Arbeitsfähigkeit) vorsieht, jedoch Angestellte, mi denen nicht die volle regelmäßige Arbeitszeit (38 Stunden pro Woche) vereinbart worden ist, von der Zahlung dieses Übergangsgeldes ausnimmt, und

der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen an der Gesamtzahl der teilzeitbeschäftigten Angestellten, die unter Tarifvertrag fallen, erheblich größer ist als der Frauenanteil an der Gesamtzahl der unter den Tarifvertrag fallenden vollzeitbeschäftigten Angestellten?

2. Für den Fall der Bejahung der Frage 1. -

Gebieten Art 119 in Verbindung mit 117 des EWG-Vertrages und/oder die Regelung der Richtlinie des Rates der EG 75/117/EWG, daß den Teilzeitbeschäftigten entgegen der Regelung im Tarifvertrag ein (dem Verhältnis des Umfangs ihrer Beschäftigung entsprechender) Anspruch auf das Übergangsgeld zusteht

oder

scheitert ein derartiger Anspruch an der Regelungsautonomie der Tarifvertragsparteien?

 

Normenkette

EWGVtr Art. 119; BAT § 62 Abs. 1; BGB § 611a Abs. 1

 

Nachgehend

EuGH (Entscheidung vom 27.06.1990; Aktenzeichen 33/89)

 

Fundstellen

BB 1989, 560-561 (LT1-2)

ZTR 1989, 120-120 (LT1-2)

Bibliothek, BAG (LT1-2)

GdS-Zeitung 1989, Nr 8, 4 (K)

PersR 1989, 174-175 (LT1-2)

Streit 1989, 35

Streit 1989, 35-37 (LT1-2)

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