Leitsatz (redaktionell)

Angaben über den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers gehören nicht in das Zeugnis, es sei denn, daß dieser Zustand den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers grundsätzlich beeinflußt.

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Normenkette

HGB § 73; BGB § 611

 

Fundstellen

Haufe-Index 443724

BB 1969, 676 (LT1)

DB 1969, 886 (LT1)

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