Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigung eines aids-infizierten Arbeitnehmers
Orientierungssatz
1. Die Kündigung eines aids-infizierten Arbeitnehmers wegen seiner Infektion ist weder sitten- noch treuwidrig.
2. Das LArbG Düsseldorf hat dies erstinstanzliche Urteil bestätigt.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
NJW 1988, 1548 |
NJW 1988, 1548-1549 (KT1) |
NJW 1988, 2976 |
NJW 1988, 2976 (L) |
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