Entscheidungsstichwort (Thema)

Zustimmungsverweigerung wegen Verstoßes einer Versetzung gegen ein Gesetz und eine Unfallverhütungsvorschrift

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Versetzung eines Arbeitnehmers in die Position einer Aufsichtsperson im Sinne des § 13 UVG, VBG 1 (allgemeine Vorschriften) verstößt dann gegen diese Vorschrift sowie gegen § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, wenn der zu versetzende Arbeitnehmer nicht über die Qualifikationen verfügt, die § 13 UVV voraussetzt. In einem solchen Fall kann der Betriebsrat die Zustimmung zu der geplanten Versetzung gemäß § 99 ABs 2 Nr 1 BetrVG verweigern.

 

Normenkette

BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; Parteiengesetz § 11

 

Fundstellen

Haufe-Index 444370

AiB 1988, 292-292

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