Kurzbeschreibung
Merkblatt gesetzliche Arbeitszeitregelungen zur Arbeitszeiterfassung bei Vertrauensgleitzeit
Vorbemerkung
Vertrauensarbeitszeit bedeutet den Verzicht des Arbeitgebers auf die Festlegung, wann ein Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet und wie er seine Pausen legt. Der Arbeitnehmer erfüllt eigenverantwortlich seine Arbeitszeitverpflichtungen innerhalb eines definierten Arbeitszeitrahmens. Dennoch müssen gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind in diesem Merkblatt aufgeführt.
Hinweis:
Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer zu erfassen. Dabei hat es auch klargestellt, dass Arbeitgeber die Pflicht zur Aufzeichnung an die Arbeitnehmer delegieren können, wodurch Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich ist.
Merkblatt Arbeitszeiterfassung
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Vertrauensgleitzeit bedeutet für uns die Übertragung der Zeitsouveränität auf unsere Mitarbeiter, die in Absprache mit ihren Führungskräften und Kollegen und unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse, ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich bestimmen können.
Dennoch müssen gesetzliche Bestimmungen beachten werden. Die wichtigsten Bestimmungen sind hier zusammengefasst:
Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)* Darauf müssen Sie achten:
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Was ist sonst noch wichtig
Neben dem Arbeitszeitgesetz sind noch andere Gesetze wie z. B. das Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 8 ff.) oder das Mutterschutzgesetz (§§ 3 ff.) zu beachten.
Der Arbeitgeber ist zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit verpflichtet, d.h. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausenzeiten und Überstunden.[1] Es ist deshalb wichtig und liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, dass die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Aufzeichnungspflicht wird im Rahmen der Vertrauensgleitzeit auf die Mitarbeiter übertragen.
Zur Gegenzeichnung der Arbeitszeitdokumentation sind die Gleitzeitprotokolle alle 3 Monate, Stichtag jeweils Quartalsende, der Führungskraft vorzulegen. Dies dient der Personalabteilung zur Sicherstellung der Einhaltung des Gesetzes und einer realistischen und rechtzeitigen Personalplanung und Ergänzung der Ressourcen bei Bedarf.
* Der ausführliche Gesetzestext ist (Bsp.: am Schwarzen Brett) ausgehängt
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