Der Bundesfreiwilligendienst wird in anerkannten Einsatzstellen geleistet.[1] Eine Einsatzstelle kann anerkannt werden, wenn sie für eine den Bestimmungen dieses Gesetzes entsprechende Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes Gewähr bietet. Durch die Koppelung des Bundesfreiwilligendienstes an die bestehenden Jugendfreiwilligendienste und die Aufrechterhaltung der dortigen zivilgesellschaftlichen Strukturen wird die zentrale Rolle auch der Träger der Jugendfreiwilligendienste für das gesamte Angebot gewährleistet, ohne dass die zivilgesellschaftlich zu entwickelnden und subsidiär orientierten Organisationsformen gesetzlich vorgegeben werden müssen.[2]

Interessenten für den BFD können sich auf der Homepage www.bundes-freiwilligendienst.de über Stellenangebote informieren, wie auch Informationen zu weiteren Fragen erhalten. Die BFD-Stellen sind in der Ausgestaltung mit denen des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vergleichbar. Die bisher schon bestehenden Stellen, die die Länder im Freiwilligen Sozialen und im Freiwilligen Ökologischen Jahr anbieten, bleiben erhalten. Vor Ort kann sich der Interessent direkt an den Stellenanbieter wenden, also etwa an Sozialverbände oder an Krankenhäuser.

[2] Vgl. Gesetzesbegründung zu § 6, a. a. O., S. 16.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge