Kurzbeschreibung

Muster einer Prozessvollmacht in Arbeitsgerichtssachen

Prozessvollmacht in Arbeitsgerichtssachen

Vollmacht

Rechtsanwalt

...

wird hiermit in der Arbeitsrechtssache

gegen

wegen

sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung aller Art als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in allen Instanzen erteilt.

Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, insbesondere zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche, zur Akteneinsicht, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten und Auslagen sowie die Befugnis über diese ohne Beschränkung des § 181 BGB zu verfügen.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. §§ 726-732, 755-774, 785, 805, 872ff. ZPO u.a.).

Die Vollmacht bezieht sich auch auf die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen), sowie zur Vertretung in privaten und gesetzlichen Schlichtungsverfahren.

Die Befugnis umfasst auch die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere.

Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

…, den … ——————————————

Hinweis zur Arbeitsrechtssache:

Hiermit bestätige ich ausdrücklich, vor Abschluss der Vereinbarung über die Vertretung darauf hingewiesen worden zu sein, dass im außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Sachverhalt und im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz gemäß § 12a ArbGG auch für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder Beistandes besteht.

…, den … ——————————————

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