Im Sinne dieser Richtlinie gelten als
a) |
Arbeitsmittel: alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden, |
c) |
Gefahrenzone: der Bereich innerhalb und/oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit eines sich darin aufhaltenden Arbeitnehmers gefährdet ist, |
d) |
gefährdeter Arbeitnehmer: ein Arbeitnehmer, der sich ganz oder teilweise in einer Gefahrenzone befindet, |
e) |
Bedienungspersonal: der oder die für die Benutzung eines Arbeitsmittels zuständigen Arbeitnehmer. |
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