Im Sinne dieser Richtlinie gelten als

 

a)

Arbeitsmittel: alle Maschinen, Apparate, Werkzeuge oder Anlagen, die bei der Arbeit benutzt werden,

 

b)

Benutzung von Arbeitsmitteln: alle ein Arbeitsmittel betreffenden Tätigkeiten wie An- oder Abschalten, Gebrauch, Transport, Instandsetzung, Umbau, Instandhaltung und Wartung, einschließlich insbesondere Reinigung,

 

c)

Gefahrenzone: der Bereich innerhalb und/oder im Umkreis eines Arbeitsmittels, in dem die Sicherheit oder die Gesundheit eines sich darin aufhaltenden Arbeitnehmers gefährdet ist,

 

d)

gefährdeter Arbeitnehmer: ein Arbeitnehmer, der sich ganz oder teilweise in einer Gefahrenzone befindet,

 

e)

Bedienungspersonal: der oder die für die Benutzung eines Arbeitsmittels zuständigen Arbeitnehmer.

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