Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Bürgergeld haben, besteht ein Anspruch auf einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 EUR.

Weitere Voraussetzung ist, dass dem Bürgergeld ein Regelbedarf nach den Regelbedarfsstufen 3, 4, 5 oder 6 zu Grunde liegt. Der Sofortzuschlag gilt demnach für alle minderjährigen Kinder sowie volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die noch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Zudem wird der Sofortzuschlag auch für Kinder gezahlt, die zwar keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, dafür aber Anspruch auf zumindest eine konkrete Bildungs- und Teilhabeleistung besteht.

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