Aufwendungen für die Heizung und die Nebenkosten werden oft über Abschläge entrichtet. In einer Jahresschlussabrechnung macht der Vermieter seine endgültige Forderung geltend. Guthaben oder Erstattungen mindern in diesem Falle die künftigen Aufwendungen, führen also zu einer Kürzung im Monat nach der Erstattung oder Gutschrift.[1] Fallen die Aufwendungen hierfür höher aus, haben Leistungsberechtigte Anspruch auf eine entsprechende Nachzahlung, weil die tatsächlichen angemessenen Heiz- und Nebenkosten beansprucht werden.

 
Hinweis

Einmaliger Leistungsanspruch

Entsteht durch eine Jahresabrechnung ein einmaliger, also ein 1-monatiger Anspruch auf Bürgergeld, gelten 2 Sonderregelungen.

Zum einen gilt dann die Karenzzeit für das Vermögen nicht. Für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 EUR. Zum anderen reicht der Antrag auf Bürgergeld im Jahr 2023 bis zu 3 Monate zurück, wenn er nur für 1 Monat gestellt wird.

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