Wie in der Sozialhilfe wird auch bei kostenaufwendiger Ernährung ein Mehrbedarf in angemessener Höhe gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Mehrbedarf aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Für die Höhe dieses Mehrbedarfs wird in der Regel auf die vom "Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge" entwickelten Empfehlungen verwiesen. Im Einzelfall ist die Höhe des Mehrbedarfs durch ein Sachverständigengutachten zu belegen.

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