Jeweils zum 1.1. eines Jahres werden die Regelbedarfe angepasst.[1] Außerdem erfolgt eine Fortschreibung der regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und damit der Regelbedarfsstufen im Rahmen des § 7 RBEG. Zum 1.1.2023 wurde die Fortschreibung ergänzt, um auch aktuelle inflationsbedingte Änderungen abzubilden. Dies wurde zum 1.1.2024 durch die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 erneut umgesetzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge