6.1 Bedarfszeitraum

Für die Zuordnung einer Einnahme als Einkommen oder Vermögen ist der sog. Bedarfszeitraum maßgebend. Dieser beginnt mit der Antragstellung. Eine Antragstellung im Laufe eines Monats wirkt dabei auf den Ersten zurück. Eine vor der – ggf. auf den Ersten zurückwirkende – Antragstellung zugeflossene (größere Einnahme) ist daher nicht als Einkommen, wohl aber als Vermögen zu berücksichtigen.

6.2 Laufende/einmalige Einnahmen/Nachzahlungen

Bei der Berücksichtigung des Einkommens ist zwischen einmaligen und laufenden Einnahmen sowie Nachzahlungen zu unterscheiden.

Laufende und einmalige Einnahmen sind in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen. Nachzahlungen sind ebenfalls in dem Zuflussmonat zu berücksichtigen, solange dadurch der Anspruch nicht komplett für den Monat der Berücksichtigung als Einkommen entfällt. Entfiele der Anspruch ganz, wird eine Nachzahlung auf einen Zeitraum von 6 Monaten aufgeteilt.

Einmalige Einnahmen, die 10 EUR im Kalendermonat nicht übersteigen, werden nicht berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Zuordnung des Einkommens bei Wechsel ins Bürgergeld

Ein Arbeitsuchender wechselt zum 1.7. aus der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld in das Bürgergeld. Die letzte Arbeitslosengeldrate für den Monat Juni wird am 30.6. ausgezahlt. Diese Zahlung wird damit dem Monat Juni als Einkommen zugeordnet, sodass am 1.7. – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – ein Anspruch auf ungemindertes Bürgergeld besteht und ausgezahlt werden kann.

Berücksichtigung des Einkommens bei Beschäftigungsaufnahme

Ein Arbeitsuchender nimmt am 1.8. eine neue Beschäftigung auf. Er erhält am 30.8. das erste Gehalt. Dieses Gehalt wird im Monat August als Einkommen berücksichtigt. Allerdings kann Bürgergeld in Höhe des Betrags, der als Einkommen berücksichtigt wird, für diesen Monat vorab als Darlehen gezahlt werden.[1]

Der Leistungsträger kann nach Anhörung des Leistungsbeziehers das Einkommen schätzen, wenn Leistungen nur einmalig oder für kurze Zeit zu erbringen sind oder die Leistungsentscheidung im Einzelfall keinen Aufschub duldet.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge