Das Bürgergeld ist die Leistung zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Es handelt sich um steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen, für die ein eigener Beitrag nicht gezahlt werden musste. Daher ist die Leistung nachrangig gegenüber den eigenen Möglichkeiten (Subsidiaritätsprinzip). Deshalb mindert zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen den Leistungsanspruch.

Dennoch sind bestimmte Einkommen nicht als Einkommen zu berücksichtigen und von dem Einkommen sind Absetzbeträge (Abzüge und Erwerbstätigenfreibeträge) abzuziehen.

Hilfebedürftigkeit setzt voraus, dass der Betreffende seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die Hilfe nicht von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

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