Begriff

Der Anspruch auf Bürgergeld wird ermittelt, indem dem bestehenden Bedarf für den Lebensunterhalt (Regelbedarf, ggf. Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung) das zu berücksichtigende Einkommen gegenübergestellt wird. Die Differenz ist der Anspruch auf Bürgergeld. Das zu berücksichtigende Einkommen wird ermittelt, indem von dem erzielten Einkommen Absetzbeträge abgezogen werden. Zu den Absetzbeträgen gehören auch die Freibeträge bei Erwerbstätigkeit. Mit diesen soll ein Anreiz zur Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit gesetzt werden.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Absetzbeträge sind in § 11b SGB II und § 6 Bürgergeld-V geregelt.

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