Der Beweis durch Augenschein wird durch die Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins und durch die Angabe der zu beweisenden Tatsachen angetreten.[1]
Beweis durch Augenschein
- "Der Raum, in dem sich der Büroarbeitsplatz des Arbeitnehmers befindet, hat eine Größe von 5 m². – Beweis: Inaugenscheinnahme durch das Gericht."
- "Die Kurve, die der Arbeitnehmer mit dem Betriebsfahrzeug vor dem Verkehrsunfall befuhr, ist auf einer Länge bis zu 200 m einsehbar. – Beweis: Inaugenscheinnahme durch das Gericht."
Sodann wird der Gegenstand vom Gericht durch unmittelbare Sinneswahrnehmung in Augenschein genommen, wobei das Gericht anordnen kann, dass dabei ein oder mehrere Sachverständige zuzuziehen seien.[2] Der Augenscheinsbeweis kann sowohl auf Antrag einer oder beider Parteien als auch nach § 144 ZPO von Amts wegen erfolgen.
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