Prostituierte sollen künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel geschützt werden. Dies sieht ein vom Bundeskabinett im März beschlossener Gesetzentwurf vor. Er regelt Rechte und Pflichten von Prostituierten, Bordellbetreibern und Freiern. Zudem will er Prostituierten künftig einen besseren Zugang zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten öffnen.

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, soll künftig aber einer Anmeldepflicht unterliegen. Diese Anmeldung ist zwei Jahre gültig und kann auf Wunsch verlängert werden. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis einer gesundheitlichen Beratung. Die Prostituierten sollen so vor ihrer Anmeldung verlässliche Informationen über ihre Rechte und Pflichten erhalten. Diese Beratung ist jährlich zu wiederholen. Bei Prostituierten unter 21 Jahren soll die Anmeldung nur ein Jahr gültig sein. Die Wiederholung der gesundheitlichen Beratung ist hier halbjährlich vorgesehen.

Auch die Betreibung eines Bordells soll reglementiert werden, um kriminelle Begleiterscheinungen durch bessere Überwachungsmöglichkeiten der Behörden zurückzudrängen. So muss nach dem Entwurf künftig für jedes Bordell ein Betriebskonzept vorgelegt werden. Der Bordellbesitzer darf den Prostituierten keinerlei Weisungen oder sonstige Vorgaben zu Art und Ausmaß der sexuellen Dienstleistungen geben. Zum besseren Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten werden auch die Freier in die Pflicht genommen. Sie müssen künftig beim Geschlechtsverkehr Kondome benutzen. Darauf muss der Betreiber – durch Aushänge oder ähnliches – hinweisen. Ferner wird ein Verbot von Werbung mit ungeschütztem Geschlechtsverkehr eingeführt.

Das Gesetz sieht Bußgelder sowohl für Prostituierte, Bordellbetreiber als auch Freier vor, falls gegen die neuen Pflichten verstoßen wird. Sie reichen von 1.000 EUR bis 50.000 EUR. Auch die Erlaubnis zum Betreiben einer gewerblichen Prostitutionsstätte kann entzogen werden.

Nach Vorstellung der Bundesregierung soll das Gesetz Mitte 2017 in Kraft treten, damit Länder und Kommunen ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die neue Rechtslage haben.

[Quelle: Bundesregierung]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge