Die Bundesregierung hat Anfang April den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben beschlossen. Er sieht die Einführung neuer Straftatbestände zur Sanktionierung von Manipulationsabsprachen im Hinblick auf Sportwettbewerbe vor.

Geplant sind neue Straftatbestände in §§ 265c und 265d StGB. Während der geplante Straftatbestand des Sportwettbetrugs (§ 265c StGB) Manipulationsabsprachen bei Wettbewerben erfasst, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll, ist der Straftatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter vorgesehen.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf für beide Straftatbestände die Einführung von Regelbeispielen für besonders schwere Fälle. Durch den Gesetzentwurf soll zudem für die neuen Straftatbestände unter besonderen Voraussetzungen eine Befugnis zur Überwachung der Telekommunikation geschaffen werden.

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung nach dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz (vgl. dazu auch ZAP Anwaltsmagazin 23/2015, S. 1222) ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag im Hinblick auf die Bekämpfung unlauteren Verhaltens im Sport um.

[Quelle: Bundesregierung]

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