Kurzbeschreibung

In diesem Musterschreiben informiert der Anwalt seine Mandantschaft über das von ihm verfasste Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung und die Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer eventuell abgeschlossenen Vollkaskoversicherung (inkl. der Konsequenzen einer Inanspruchnahme). Ferner wird der Mandantschaft die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Mietwagens und alternativ die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung dargelegt.

Anwaltliches Schreiben an die Mandantschaft infolge eines Verkehrsunfalls

Herrn/Frau

…, den …
Mein Zeichen: …

Verkehrsunfall vom …

Sehr geehrte Frau …/Sehr geehrter Herr …,

in der Anlage übersende ich Ihnen das Anspruchsschreiben an die gegnerische Versicherung. Darüber hinaus habe ich Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte beantragt.

Sollten Sie für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben und wollen diese aufgrund der gegenwärtig noch offenen Haftungsfrage für die Schadenregulierung in Anspruch nehmen, bitte ich Sie, mich davon zu unterrichten und die Regulierung mit mir abzustimmen. Bereits jetzt weise ich Sie darauf hin, dass eine Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung mit einer Höherstufung in der Schadensfreiheitsklasse verbunden sein kann. Als Haftpflichtschaden steht Ihnen dann noch die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Ersatz des sog. Höherstufungsschadens zu.

Zur abschließenden Schadenregulierung benötige ich noch folgende Unterlagen:

...

Für die Dauer der Reparatur des Fahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen und die dafür entstehenden Kosten bei der gegnerischen Versicherung einzureichen. In diesem Fall benötige ich eine Reparaturdauerbescheinigung Ihrer Werkstatt sowie die Mietwagenkostenrechnung. Alternativ dazu haben Sie die Möglichkeit, auf einen Mietwagen zu verzichten und für die Dauer der Reparatur eine sog. Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Die Höhe des Nutzungsausfalls ist abhängig vom Typ und Alter des Fahrzeugs und ergibt sich i. d. R. aus dem Sachverständigengutachten.

Alternativ

Im Totalschadenfall:

Da es sich bei Ihrem Fahrzeug um einen Totalschaden handelt, haben Sie die Möglichkeit, entsprechend den Feststellungen des Sachverständigen in seinem Gutachten Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten für die Dauer von 14 Tagen zu beanspruchen. In diesem Fall müsste idealerweise nachgewiesen werden, dass Sie sich ein anderes Fahrzeug angeschafft haben. Dies kann durch Einreichung einer Fotokopie Ihres neuen Fahrzeugscheins bzw. des Kaufvertrages für das neue Fahrzeug erfolgen. Sollten Sie keine Fahrzeuganschaffung beabsichtigen, bitte ich Sie, sich wegen der Geltendmachung des Nutzungsausfalls mit mir in Verbindung zu setzten, da teilweise von den Gerichten auf den Nachweis der Ersatzbeschaffung verzichtet wird.

Ansonsten ist zunächst die Reaktion der Versicherung abzuwarten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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