Kurzbeschreibung

Muster eines informellen anwaltlichen Schreibens an Mandanten zu Beginn der Mandatsübernahme, dass sowohl in einem Scheidungsverfahren, als auch außergerichtlich nur Interessen des Mandanten wahrgenommen werden dürfen eine Vertretung des Ehegatten daher ausgeschlossen ist.

Hinweis kein gemeinsamer Anwalt

Sehr geehrte Frau...,

ich beziehe mich auf unser Gespräch vom ... Es ist erfreulich, dass Sie und Ihr Ehemann sich über die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich auseinandersetzen wollen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass ich sowohl in einem Scheidungsverfahren, als auch außergerichtlich nur Ihre Interessen wahrnehmen darf. Eine Vertretung Ihres Mannes durch mich ist ausgeschlossen. Ein gemeinsames Beratungsgespräch, wie Sie es sich wünschen, ist leider nicht möglich, da ich Ihren Ehemann nicht beraten darf.

Zur Sicherung seiner eigenen Interessen sollte Ihr Ehemann einen eigenen Anwalt beauftragen. Dann wäre ein sog. Vierergespräch möglich, bei dem wir und Ihr Ehemann zusammen mit seinem Anwalt die einzelnen Trennungs- und Scheidungsfolgen besprechen und eine Einigung evtl. finden können.

Ich weise darauf hin, dass eine Scheidung auch dann erfolgen kann, wenn nur die antragstellende Partei anwaltlich vertreten ist. Dies wird aus Kostengründen häufig so praktiziert. Im Sinne einer fairen Auseinandersetzung der Ehe und der damit verbundenen Folgen und aus Gründen der Chancengleichheit vertrete ich persönlich die Auffassung, dass beide Eheleute anwaltlich vertreten sein sollten, und zwar auch dann, wenn beide zu einer einvernehmlichen Scheidung bereit sind.

Mit freundlichen Grüßen

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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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