1.1 |
Planung, Bau und Fassungsvermögen 1Bei Planung und Bau von JGS-Anlagen sind die DIN 11622 (Gärfuttersilos und Güllebehälter; Bemessung, Ausführung, Beschaffenheit; Gärfuttersilos und Güllebehälter aus Stahlbeton, Stahlbetonfertigteilen, Betonformsteinen und Betonschalungssteinen), Ausgabe 7/94; die DIN 1045 (Beton und Stahlbeton - Bemessung und Ausführung -) in der jeweils geltenden Fassung und die DIN 11832 (Landwirtschaftliche Hoftechnik, Armaturen für Flüssigmist, Schieber für statische Drücke bei max. 1 bar), Ausgabe 11/90, zu beachten. 2Das Fassungsvermögen der JGS-Anlagen muss jeweils größer sein als die Kapazität, die erforderlich ist, um
- die Menge an Jauche, Gülle und Silagesickersäften, die während des längsten Zeitraums anfällt, in dem das Ausbringen auf landwirtschaftlichen Flächen nicht zulässig ist,
- jedoch mindestens die Menge an Jauche und Gülle, die während sechs Monaten anfällt,
zu lagern. 3Der Anfall ist je Tiereinheit nach den fachspezifischen Erkenntnissen über eine gute landwirtschaftliche Praxis zu berechnen. 4Von Satz 1 kann abgewichen werden, wenn der zuständigen Behörde gegenüber nachgewiesen ist, dass die das vorhandene Fassungsvermögen übersteigende Menge umweltgerecht verwertet wird. 5Wer die Anforderungen an das Fassungsvermögen nach dem zweiten Absatz in der vor dem 1. Februar 2006 geltenden Fassung erfüllt hat, braucht die Anforderungen an das Fassungsvermögen nach dem zweiten Absatz in der nunmehr geltenden Fassung erst ab dem 1. Januar 2009 zu erfüllen. 6Wegen der Korrosionsgefahr darf bei der Lagerung von Mischungen aus Jauche, Gülle und Silagesickersäften in Betonbehältern der Anteil von Silagesickersaft 25 vom Hundert der jeweiligen Behälterfüllung nicht überschreiten, sofern der Behälter nicht Schutzanstriche oder Innenverkleidungen mit entsprechenden Eignungsnachweisen aufweist. 7Fugen und Fertigteilstöße sind dauerhaft elastisch abzudichten. 8Bei Stahlbetonfertigbehältern sind abweichende Fugenausbildungen auf Nachweis möglich. 9Bei nicht abgedeckten Behältern ist ein Niederschlag von 400 mm pro Jahr zu berücksichtigen. 10Ein Freibord von 20 cm ist bei der Bemessung einzuhalten. |