Eine Eigenverbrauchstankstelle untergeordneter Art ist eine Abfüllanlage mit den zugehörigen Abfüllplätzen, die

 

a)

vom Betreiber oder von bei ihm beschäftigten Personen bedient wird,

 

b)

dazu bestimmt ist, betriebseigene oder vergleichbare Fahrzeuge und Geräte, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen, mit Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff oder vergleichbaren Kraftstoffen zu betanken, und

 

c)

einen Jahresverbrauch von bis zu 40000 Liter Treibstoff hat.

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